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Intensivtagung Seveso-III und Störfallrecht: Inhalt, Sachstand, Hintergründe


Die Umweltakademie Fresenius warf auf ihrer Intensivtagung "Die neue Seveso-III-Richtlinie und Aktuelles im Störfallrecht" am 17. April 2012 in Düsseldorf einen Blick auf inhaltliche Änderungen und neueste Entwicklungen im Fachgebiet.


Dortmund, Düsseldorf, 26. April 2012

In diesem Jahr wird das Europäische Parlament die Seveso-III-Richtlinie zur Beherrschung von Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen verabschieden. Damit kommen viele Neuerungen auf die Mitgliedsstaaten zu. Auf der Intensivtagung der Umweltakademie Fresenius am 17. April in Düsseldorf sprachen Branchenexperten über die anstehenden Veränderungen und zu erwartende Konsequenzen.

Dr. Norbert Wiese (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) stellte eingangs Schwerpunkte des Kommissionsvorschlags zu Seveso-III und die Reaktion des Bundesrats auf diesen vor. Der Entwurf, der Mitte Juni 2012 zur Abstimmung im Europäischen Parlament stehen wird und ab Juni 2015 in den Mitgliedsstaaten angewandt werden soll, sei zum Großteil beanstandet worden, so Wiese. Punkte wie die vorgesehenen Ausnahmeregelungen für bestimmte Stoffe und Betriebsbereiche oder die erweiterten Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit habe das Gremium komplett abgelehnt, während andere Inhalte wie die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren oder das Verfahren der delegierten Rechtsakte nach Willen des Bundesrats verändert werden sollen. In jedem Fall sei schon jetzt klar, dass sich die Dinge im Fachgebiet durch Seveso-III keinesfalls vereinfachen würden. Im Vergleich zum Vorgänger Seveso-II mache die neue Richtlinie stringentere Vorgaben für die nationale Umsetzung und erhöhe die Verwaltungslasten für alle Beteiligten. Darüber hinaus sehe die Richtlinie eine Stärkung der Kommission zu Lasten der Mitgliedsstaaten vor, erläuterte Wiese.


Artikel 12 kollidiert mit Baurecht

Große Auswirkungen wird die Seveso-III-Richtlinie vor allem für die Flächenausweisung und Flächennutzung in den EU-Staaten haben. Die Mitgliedsstaaten und damit insbesondere Baugenehmigungsbehörden seien laut Richtlinie dazu verpflichtet, schwere Unfälle durch Industrieanlagen zu verhüten und Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu begrenzen. Daraus folgend müsse stets ein angemessener Abstand zwischen den Betrieben und Wohngebieten eingeplant werden, erklärte Heike Szafinski (Umweltministerium NRW). Sowohl die Ansiedlung neuer Betriebe als auch Entwicklungen in deren Nachbarschaft und Änderungen an bestehenden Betrieben seien dementsprechend genau zu überwachen. Der betreffende Artikel 12 der Seveso-III-Richtlinie stehe dabei jedoch nationalen Rechtsvorschriften entgegen, sodass Abstandsforderungen der Abwägung zugänglich seien, so Szafinski weiter. Ob und wieweit der Artikel berücksichtigt werden könne, sei damit eine Frage des Baurechts.


TRAS für Niederschläge und Hochwasser verabschiedet, neue in Vorbereitung

Neben der Seveso-III-Richtlinie beschäftigte sich die Konferenz der Umweltakademie Fresenius auch mit anderen Entwicklungen im Störfallrecht wie dem aktuellen Stand in Sachen Technische Regel Anlagensicherheit (TRAS). Die TRAS 310 über Vorkehrungen und Maßnahmen zu den Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser sei im November 2011 verabschiedet und im Februar diesen Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, führte Prof. Dr. Christian Jochum (Kommission für Anlagensicherheit, KAS) aus. Die Regelung beziehe sich nach Begrenzung des Geltungsbereichs nun nur noch auf Überflutungen durch Hochwasser bzw. Sturmfluten, Starkniederschläge oder Rückstau aus Kanalsystemen sowie auf aufsteigendes Grundwasser. Ursprünglich geplante Punkte wie Erdrutsch, Steinschlag, Eissturz, Hagel sowie Schnee- und Eislasten seien herausgenommen worden. Für diese sei jedoch eine gesonderte TRAS für Wind und Schnee in Bearbeitung, deren Fertigstellung für 2014 geplant ist, erklärte Jochum. Nach wie vor gelte, dass umweltbedingte Gefahrenquellen, zu denen die TRAS keine konkreten Vorgaben mache, Einzelfallprüfungen durch den Betreiber notwendig machen. Jochum betonte, dass man zum jetzigen Zeitpunkt, an dem die TRAS 310 bereits in der Praxis getestet wurde, von einem Erfolg des Projekts sprechen könne. Jedoch habe die Erfahrung gezeigt, dass trotz Zusammensetzung der KAS einige wichtige Fachbehörden des Wasserrechts bislang nicht ausreichend in den Prozess eingebunden wurden. Dies wolle man bei der "TRAS Wind und Schnee" gezielt vermeiden, um Abläufe und Ergebnisse weiter zu optimieren, schloss Jochum.


Die Unterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Tagung können zum Preis von 295,- EUR zzgl. MwSt. bei der Umweltakademie Fresenius bezogen werden. Bei Interesse klicken Sie bitte hier.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:


Umweltakademie Fresenius
c/o Die Akademie Fresenius GmbH

Jessika Turrek

Alter Hellweg 46
44379 Dortmund

Telefon  0231 75896-74
Telefax  0231 75896-53
E-Mail  jturrek@umweltakademie-fresenius.de
Internet  www.umweltakademie-fresenius.de


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