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Mehr Informationen für den Verbraucher – mehr Aufwand für die Industrie: Internationale Fresenius-Konferenz "The New Food Information Regulation"


Fachtreffen der Lebensmittelindustrie am 20. und 21. März 2012 in Köln klärte über neue Kennzeichnungsstandards auf Lebensmittelverpackungen auf.


Dortmund, Köln, 30. März 2012

Die EU schafft mit der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung noch mehr Sicherheit für die Verbraucher: ab Ende 2014 müssen Lebensmittelverpackungen deutlich umfangreichere Informationen über die verpackte Ware enthalten als bisher. Für die Industrie bedeutet dies eine grundlegende Neuorientierung. Bisherige Angaben müssen überprüft und auf den neuesten Stand gebracht, einige sogar erstmals recherchiert werden, um den Vorgaben der Europäischen Union zu genügen. Auf der internationalen Fachtagung "The New Food Information Regulation" der Akademie Fresenius am 20. und 21. März 2012 in Köln diskutierten Branchenkenner alle wichtigen Neuerungen im Fachbereich.

Generell müssten Produktinformationen in Zukunft nicht nur zahlreicher, sondern auch für den Verbraucher leicht verständlich und gut lesbar auf den Lebensmittelverpackungen angebracht werden, stellte Gilles Boin (Hogan Lovells, Frankreich) fest. Als eine der bedeutsamsten Neuerungen sei eine minimale Schriftgröße für den Aufdruck von Lebensmittelinformationen festgelegt worden, folglich werde sich die Etikettenfläche, die für Marketingzwecke genutzt werden kann, erheblich verkleinern. Allgemein sehe die neue Verordnung eine Vielzahl an Angaben nun verpflichtend vor, erläuterte Boin weiter. Neben Auskünften zu Nährwerten, dem Einfrier- und/oder Verwendbarkeitsdatum, seien künftig auch spezielle Angaben wie z.B. Informationen über enthaltene Ersatzstoffe oder im Produkt eingesetzte Nanomaterialien obligatorisch. Boin unterstrich jedoch, dass, trotz Fortschritten in vielen Bereichen, immer noch zahlreiche Fragen von der neuen Verordnung unberührt blieben. So gäbe es nach wie vor keinerlei Regelungen zum Gebrauch von Piktogrammen auf Verpackungen, zu Nährwertangaben von alkoholischen Getränken oder der Kennzeichnung von Transfettsäuren.


Herkunftsinformation: Erwartung der Verbraucher entscheidend

Eine viel beachtete Regelung der neuen Verordnung stellt die Kennzeichnung des Herkunftslandes bzw. der Herkunftsregion einer Ware dar. Auf diese müsse nun immer dann explizit hingewiesen werden, wenn potenziell die Gefahr bestehe, dass der Verbraucher ohne Zusatzinformationen falsche Schlüsse aus dem Produktnamen oder der Produktart ziehen könne, erklärte Martin Holle (Unilever, UK). Als "Herkunft" gelten dabei laut Verordnung geographische Regionen, in denen Schlüsselprozesse zur Verarbeitung des Produktes stattfinden und die zur Charakteristik der Ware beitragen. Dies umfasse einerseits den Standort der Produktion, verweise aber auch auf den Herkunftsort des zu verarbeitenden Rohmaterials, so Holle. Die Kennzeichnung hänge hier entscheidend von den anzunehmenden Erwartungen der Verbraucher ab. Falls der Ort der Produktion und die Herkunft des Rohmaterials nicht identisch seien, müssten sowohl die Herkunft des primären Inhaltsstoffs als auch die Herkunft des Endprodukts gekennzeichnet werden, betonte Holle.


Neue Allergenkennzeichnung

Zu den Neuheiten der Lebensmittelinformationsverordnung zählt ebenso die Regelung der Allergen-Kennzeichnung – dabei räumt die Verordnung erstmalig Risiken durch Kreuzkontamination ein. Stephen Pugh (Department for Environment, Food and Rural Affairs, DEFRA, UK) erläuterte darauf bezugnehmend die neuen Anforderungen für die Etikettierung von allergieauslösenden Zutaten. Die neue Verordnung beziehe sich ausschließlich auf absichtlich zugefügte Substanzen – etwaige Rückstände fallen dagegen nicht unter die Regelung. Das Risiko einer Kreuzkontamination müsse über eine Risikobewertung ermittelt werden, so der Experte. Warnhinweise auf den Lebensmittelverpackungen seien dabei nur dann notwendig, wenn ein nachweisbares und signifikantes Risiko für den Verbraucher bestehe, erläuterte Pugh. Sofern dieses gegeben sei, müsse der entsprechende Warnhinweis jedoch in jedem Fall leicht ersichtlich und gut lesbar auf der Verpackung angebracht sein. Darüber hinaus sollten stets kurze, sachliche Aussagen zur Information des Verbrauchers verwendet werden, schloss Pugh.


Die Unterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Konferenz können zum Preis von 295,- EUR zzgl. MwSt. bei der Akademie Fresenius bezogen werden. Bei Interesse klicken Sie bitte hier.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:


Die Akademie Fresenius GmbH
Monika Stratmann

Alter Hellweg 46
44379 Dortmund

Telefon  +49 231 75896-48
Telefax  +49 231 75896-53
E-Mail  mstratmann@akademie-fresenius.de
Internet  www.akademie-fresenius.de


Titel Food Information Regulation 2012

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