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Immissionsschutz und Emissionshandel in Europa: Praxisforum für Umweltbeauftragte zeigt Veränderungen auf


Fachveranstaltung der Umweltakademie Fresenius versammelte am 27. und 28. September 2011 Experten zu aktuellen Umwelt- und Naturschutzfragen.


Dortmund, Köln, 04.10.2011

Anfang des Jahres ist die europäische Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (kurz: IED, engl. Industrial Emissions Directive) über Genehmigung, Betrieb und Stilllegung von Industrieanlagen in Kraft getreten. Zwei Jahre haben die EU-Mitgliedsstaaten nun Zeit, die Neuerungen in nationales Recht zu übersetzen. Auf der 15. Fachtagung "Praxisforum für Umweltbeauftragte" der Umweltakademie Fresenius in Köln erhielten Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte einen Einblick in relevante Veränderungen. Ebenso auf der Agenda: die dritte Zuteilungsperiode im Emissionshandel.

Dr. Christian Kahle (White & Case LLP) erklärte, die Grundpflichten der Betreiber von Industrieanlagen blieben im Wesentlichen unverändert, jedoch dürften künftig keine größeren Änderungen an den Anlagen ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Die Information der Behörden, die Anzeigepflicht, betreffe alle Änderungen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, so Kahle. Weiterhin sei in Zukunft auch die Verwendung der "besten verfügbaren Technik" (BVT) obligatorisch, um Emissionen und schwerwiegende Folgen für die Umwelt vermeiden zu können. Die fehlende Rechtsverbindlichkeit der BVT-Merkblätter, die bisher mehr Empfehlungen als Vorschrift darstellten, sei damit vorbei, die Regelungen fortan bindend für alle Mitgliedstaaten. Dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch weiterhin Ausnahmen gewährt würden, stellte Kahle fest. In puncto Umweltinspektionen (UI) stehen die Betreiber fortan in der Pflicht, die Behörden tatkräftig, z. B. durch die eigenständige Sammlung von Informationen, zu unterstützen. Das Prinzip der Selbstkontrolle wird darüber hinaus auch bei Unfällen oder bei Nichteinhaltung von Genehmigungsauflagen angewandt, bei denen eine unverzügliche Unterrichtung der Behörden und ein sofortiges Ergreifen erforderlicher Maßnahmen von den Betreibern verlangt wird. Routinemäßige Untersuchungen sollen dagegen in festen Zeiträumen von ein bis drei Jahren und auf Grundlage von Umweltinspektionsplänen (UIP) durchgeführt werden. Daneben seien aber auch anlassbezogene Inspektionen bei Beschwerden, Unfällen oder Verstößen denkbar, führte Kahle aus. Der Kabinettsbeschluss für die Richtlinie ist für das erste Quartal 2012 geplant. Die Umsetzung soll bis 07. Januar 2013 erfolgen – Übergangsfristen bestehen für bestimmte Anlagen jedoch noch bis 2014 bzw. 2015.


EU-weite Vereinheitlichung im Emissionshandel

Im Emissionshandel beginnt im Jahr 2013 die dritte Zuteilungsperiode, mit der eine verstärkte europäische Harmonisierung angestrebt wird. Sowohl die Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen als auch die Art der Zuteilung wird hierfür vereinheitlicht, erklärte Dr. Markus Ehrmann (Scholtka & Partner). Das Emissionsvolumen pro Mitgliedsstaat wird demnach nach dem Lastenteilungsprinzip festgelegt, die Versteigerung als neues Grundprinzip der Zuteilung eingeführt. Ab 2013 soll Letztere über eine gemeinsame europäische Aktionsplattform durchgeführt werden. Die Erlöse der Versteigerung stehen generell den Mitgliedstaaten zu – in Deutschland kommen diese dem Bund und seinen Energie- und Klimafonds zugute. Neben der Vereinheitlichung des Emissionshandels ist auch eine Erweiterung der erfassten Anlagen ab 2013, u.a. um Anlagen zur Herstellung von Chemikalien, geplant.
Bereits ab dem kommenden Jahr kommt der Bereich Luftfahrt hinzu, womit in Zukunft sowohl Flüge innerhalb der EU sowie ein- und abgehende Interkontinentalverbindungen auf das Emissionsaufkommen angerechnet werden.


Die Tagungsunterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Fachtagung können zum Preis von 295,- EUR zzgl. MwSt. bei der Umweltakademie Fresenius bezogen werden. Bei Interesse klicken Sie bitte hier.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:


Umweltakademie Fresenius
c/o Die Akademie Fresenius GmbH

Monika Stratmann

Alter Hellweg 46
44379 Dortmund

Telefon  0231 75896-48
Telefax  0231 75896-53
E-Mail  mstratmann@umweltakademie-fresenius.de
Internet  www.umweltakademie-fresenius.de




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