Health and Nutrition Claims in der praktischen Umsetzung: ein "moving target"
Internationale Fresenius-Konferenz diskutierte rechtliche Rahmenbedingungen, Forschungsergebnisse und Probleme der Umsetzung
Dortmund, Mainz, 01.06.2011
Beim Thema Health and Nutrition Claims stoßen viele Praktiker aus der Lebensmittelbranche auf Ungereimtheiten in den rechtlichen Vorgaben, spüren weiteren behördlichen Regelungsbedarf auf oder werden in der Praxis mit Problemen der Umsetzung der EU-Vorgaben konfrontiert. Zur Diskussion aktueller Fragestellungen traf sich die Branche vom 30. bis 31. Mai 2011 in Köln auf der 3. Internationalen Konferenz "Health and Nutrition Claims" von Akademie Fresenius und SGS Institut Fresenius.
Martin Holle von Unilever Großbritannien sah das Hauptproblem nicht primär in den Vorschriften, sondern in deren Umsetzung in der Praxis. Die Auslegung der Regeln auf nationaler und europäischer Ebene sei uneinheitlich und zum Teil sogar widersprüchlich, so Holle. Auch vermeintlich sichere autorisierte Health Claims seien keinesfalls unproblematisch: So sorgten vor allem die Unterschiede bei der nationalen Produktklassifizierung, die hohe Komplexität der gesundheitsrelevanten Aussagen sowie die zum Teil sehr kurze Halbwertszeit der Genehmigungsentscheidungen für zahlreiche Stolpersteine für die Lebensmittelhersteller. Ein weiteres Problem sei der unzureichende Schutz von veröffentlichten wissenschaftlichen Daten und Erkenntnissen. Ohne entsprechende Schutzmechanismen für solche Daten werde die industrielle Ernährungsforschung dramatisch zurückgehen, prophezeite Holle.
Pflanzliche Inhaltsstoffe in Medizin und Ernährung
Beispielhaft für Abgrenzungsprobleme und unterschiedliche nationale Herangehensweisen innerhalb der EU kritisierte Patrick Coppens (European Advisory Services) die uneinheitliche Handhabe pflanzlicher Wirkstoffe. Oft würden medizinische Produkte und frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel die gleichen Inhaltsstoffe enthalten, jedoch rechtlich vollkommen unterschiedlich behandelt, so Coppens. Während die Medizin stark durch Vorschriften eingeschränkt sei, hätte der Lebensmittelmarkt mit fehlender Harmonisierung, unterschiedlichsten nationalen Einschränkungen und Bedenken hinsichtlich der Sicherheit seiner Produkte zu kämpfen. Eine Regelung zur Harmonisierung beider Bereiche sei deshalb momentan verstärkt in der Diskussion, schloss Coppens.
Unterschiedliche Ansätze in der EU und den USA
Ähnlich vielgestaltig wie in der Europäischen Union stellt sich auch die Umsetzung des Themas Health Claims in den USA dar. Anders als in der EU sind dort gleich zwei Behörden, die Food and Drug Administration (FDA) und die Federal Trade Commission (FTC) für die Regulierung von Health und Nutrition Claims zuständig, führte John E. Villafranco (Kelley Drye & Warren) für Firmen aus, welche eine Produkteinführung in den Vereinigten Staaten erwägen. Hier sei es wichtig, sich bereits im Vorfeld genau über die behördliche Zuständigkeit, die zugehörigen Vorschriften und Voraussetzungen eines Health Claims zu informieren, da nicht alle Angaben grundsätzlich der offiziellen Anerkennung durch die Behörden bedürfen. So seien beispielsweise Diätvorschriften kein Gegenstand der Regulierung, so Villafranco.
Produktnutzen häufig überschätzt
Hans-Dieter Orzechowski (analyze & realize ag) mahnte an, das eigene Lebensmittelprodukt hinsichtlich seiner gesundheitlichen Effekte nicht zu überschätzen. Eine korrekte klinische Nährstoffstudie müsse immer an gesunden Testpersonen ohne bereits bestehende Erkrankungen durchgeführt werden. Lediglich ein Risiko für die zu untersuchende Krankheit dürfe bestehen. Diese Voraussetzung hätte jedoch häufig zur Folge, dass das Potenzial eines Nahrungsmittels im Test limitiert sei, da eine gesunde Testgruppe durch den Verzehr des Produkts nicht unendlich gesünder werden könne, so Orzechowski. Zur Klärung des tatsächlichen Potenzials empfahl Orzechowski den Einbezug von Risikofaktoren, deren Verminderung als Testgröße zur Wirksamkeit dienen könne.
Auch in der Formulierung von Health Claims seien Risikofaktoren ein entscheidender Faktor, stellte Henk van Loveren, Mitglied des EFSA NDA Panels, klar. Da die Verwendung von Claims in jedem Fall eine substanzielle wissenschaftliche Basis voraussetze, verwende die EFSA zur Beurteilung eines Produkts ausschließlich den höchstmöglichen wissenschaftlichen Standard, um eine Gefährdung oder Irreführung der Verbraucher in jedem Fall auszuschließen, so van Loveren. Aus diesem Grund gebe die EFSA keine Claims für Nahrungsmittel frei, die eine grundsätzliche Prävention, Behandlung oder Heilung für spezifische Krankheitsbilder versprechen. Lediglich auf die Reduktion von Risikofaktoren für die Entstehung bestimmter Krankheiten könne im Rahmen eines Claims hingewiesen werden, bekräftigte van Loveren die Position der EU-Behörde. Rechtsanwalt Christian Ballke (meyer//meisterernst) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Vorschriften der Verordnung häufig als zu allgemein erweisen und damit für nationale Gerichte wie das deutsche Bundesverwaltungsgericht in der Praxis zahlreiche Fragen aufwerfen.
Nicht nur die generelle Wirksamkeit, auch die Verwendung von Werbebotschaften für Health Claims sei ein großes Problem, führte Iacopo Berti vom italienischen Kartellamt aus. Häufig würde der positive Effekt eines Produkts übertrieben und allgemeingültig dargestellt, so Berti. Der Konsument erhalte keinerlei Hinweise, in welchen spezifischen Situationen, für welche Zielgruppe und in welchem Umfang ein Produkt wirksam sei.
Forschung belegt klaren Verkaufsnutzen
Im Gegensatz zur Produktwirkung gilt der Nutzen von Health Claims für den Verkauf mittlerweile als gesichert. Die Präsenz eines Claims erhöhe eindeutig die Kaufwahrscheinlichkeit, da Produkte mit Claims im Vergleich zu Produkten ohne Gesundheitshinweis als gesünder eingestuft würden, stellte Jessica Aschemann-Witzel, MAPP-Centre for Research on Customer Relations in the Food Sector (Aarhus School of Business & Social Sciences), heraus. Den größten Einfluss auf die Konsumentenentscheidung hätten dabei die Vertrautheit des Käufers mit den verwendeten Inhaltsstoffen sowie eine natürlich wirkende Verbindung zwischen Produkt und Claim, so Aschemann-Witzel. Der genaue Wortlaut der Bezeichnung sei dagegen wenig kaufentscheidend und daher überbewertet.
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